blat.antville: Simon's Blawg : Tags : 2. Meinungsfreiheit, Freedom of Speech
"Das ANOC bekennt sich zum Prinzip des 'Mündigen Athleten'. Jedem Athleten wird es im Rahmen der Regeln der Olympischen Charta möglich sein, seine Meinung vor, während und nach den Olympischen Spielen frei zu äußern." (zitiert nach: sport1.de)
Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Diskussionen und dem zwiespältigen Fackellauf, bin ich gespannt, wie das bei und während der Olympischen Spiele in Peking aussehen und noch Thema werden wird. Schon jetzt ist allein schon das Statement zur Meinungsfreiheit umstritten, denn auch solche Meinungen dürften kein Einzelfall sein: "Athleten haben nicht zu denken!".simons, 09.04.2008, Topic 2. Meinungsfreiheit, Freedom of Speech - no comments kommentieren? Denkanstöße - indirekt leider auch zur Meinungsfreiheit.
simons, 27.02.2008, Topic 2. Meinungsfreiheit, Freedom of Speech - no comments kommentieren? Über die Angst, die Menschen verstummen lässt, Ayaan Hirsi Ali, "Submission" und mehr ...
" "Ein Mord wie der an Theo", sagt einer seiner besten Freunde im Film, "ist wirkungsvoller als jeder große Anschlag mit 200 Toten. Dieser eine Anschlag hat das Leben sofort verändert, denn jetzt traut sich keiner mehr so offen seine Meinung zu sagen wie früher".
"Der Tag als Theo van Gogh ermordet wurde" ist eine beklemmende Dokumentation über die erschreckende internationale Vernetzung des Terrors, die gefährliche Abgrenzung junger Muslime von ihrem Heimatland, in dem sie sich nicht zuhause fühlen, und die zunehmende Angst, die Menschen verstummen und die Gefahr herunterspielen lässt.
"Der Tag als Theo van Gogh ermordet wurde" spielt in Holland, aber das ist Zufall, denn er hätte überall in Europa spielen können. Dieser Film geht uns alle an."
Ein Film von Esther Schapira und Kamil Taylan
heute, 28.10.2007, 22.15 Uhr bei Phoenix, Wiederholung am 02.11.2007, 22.02 Uhr auf EinsExtra.
Ich war noch am 01.11.2004 in Amstderdam ...
simons, 28.10.2007, Topic 2. Meinungsfreiheit, Freedom of Speech - no comments kommentieren? Der Film zu dieser Vorgeschichte - zum Trailer.
simons, 19.08.2007, Topic 2. Meinungsfreiheit, Freedom of Speech - no comments kommentieren? Soeben wurde bei jurpc das Urteil des OLG Stuttgart vom 24.04.2006 (pdf, 12 Seiten) veröffentlicht, mit dem Alvar Freude, der Betreiber von ODEM, von der Anklage der Verbreitung von Propagandamitteln, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, der Volksverhetzung und Gewaltdarstellung letztinstanzlich freigesprochen wurde.
Das Urteil bemüht sich sichtlich um eine Begrenzung der Entscheidungsgründe auf den streitgegenständlichen Einzelfall. Deshalb sind die Gründe, die die Redaktion von jurpc wie folgt in Leitsätzen zusammengefasst hat, auch recht restriktiv:
"1. Wer im Internet eine Dokumentation zur Sperrung von Links bereithält und diese mit Links zu Inhalten verfassungswidriger Organisationen versieht, von deren Inhalten er sich distanziert, ist gleichwohl grundsätzlich strafrechtlich für die Inhalte der von seiner Homepage aus aufrufbaren Seiten und Unterseiten verantwortlich.
2. Die Verantwortlichkeit folgt daraus, dass der Täter in Kenntnis der Rechtswidrigkeit der Inhalte durch das Setzen der Links bewusst die Möglichkeit geschaffen hat, dass Dritte diese Inhalte der verlinkten Seiten und Unterseiten problemlos zur Kenntnis nehmen können.
3. Der Täter bleibt trotz der grundsätzlichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach §§ 86 Abs. 3, 86a Abs. 3 und 130 Abs. 6 StGB straflos, wenn sich ergibt, dass die ins Internet gestellte Dokumentation der staatsbürgerlichen Aufklärung oder einem ähnlichen Zweck dient und damit eine Sozialadäquanz zu bejahen ist oder wenn zwar der Schutzbereich der §§ 86, 86a, 130 StGB berührt ist, aber der Täter sich auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG berufen kann. Dabei sind nur den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB erfüllende Äußerungen vom Schutzbereich des Art. 5 GG ausgenommen."
Der Verteidiger von Alvar Freude, Rechtsanwalt Thomas Stadler, stellt das Urteil ebenfalls bereit und berichtet mit eigenen Leitsätzen und Hinweisen hier.
Zum Verfahrensgang.
simons, 30.08.2006, Topic 2. Meinungsfreiheit, Freedom of Speech - no comments kommentieren?
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