blat.antville: Simon's Blawg : Tags : 2.. Informationsfreiheit (Zugangsfreiheit)
"Der Mangel an Tatsachen oder sogar das absichtliche Verbergen der Wahrheit wird zu einem Haupthindernis im Kampf des Denkens. Das ist eine ganz essentielle Sache, auch wenn es sich naiv anhört.
Die Art und Weise, wie man versucht, die Wahrheit in Erfahrung zu bringen, markiert einen fundamentalen Unterschied zwischen den Gesellschaften. Ganz im Anfang des Kommunismus versuchte man die absolute Wahrheit aus dem gesellschaftlichen Kampf heraus zu erlangen. Was dann in der Wirklichkeit des Kampfs passierte, war, dass man den normalen Bürgern nicht zutraute, dass sie die Wahrheit tragen könnten. Die Wahrheit ist zu gefährlich, als dass sie das Volk kennen dürfte.
Das ist ein wirklich altes Denken, weil es sich nur darum dreht, wie man die Macht behalten kann. Ich frage mich oft, warum können wir nicht eine Gesellschaft mit besseren Medien ohne Zensur haben? Was wollen wir eigentlich verbergen? Was ist an der Wahrheit so gefährlich? Natürlich, wenn die meisten Menschen nur begrenzte Information haben, ist es einfacher, sie zu manipulieren. Information ist Macht. ..."
Ai Weiwei, chinesischer Konzeptkünstler im Rahmen eines Interviews (Mark Siemons für die FASZ v. 30.03.2008 Nr. 13, S. 25), in dem er die Oberflächlichkeit der Berichterstattung und Aufklärung der Hintergründe zum Tibetkonflikt beklagt.
Mehr über Ai Weiwei und seinen differenzierten Blick auf sein Heimatland China findet sich z.B. hier (Die Zeit) oder hier (Cicero - ausführliches Interview (7 Seiten)).
simons, 02.04.2008, Topic 2.. Informationsfreiheit (Zugangsfreiheit) - no comments kommentieren? Oder: Der zweifelhafte Ruf nach einer Monopolkorrektur durch Informationsbeschränkungen, hier: (Selbst-) Zensur.
Deutschlandradio Kultur zitiert hierzu Prof. Dr. Marcel Machill (Universität Leipzig) so:
"Die Suchmaschinen haben eine enorme Machtposition erlangt. Diese Machtposition haben sie erlangt, weil sie gute Technologie anbieten und für uns eine sehr wertvolle Hilfe sind, um sich im Internet zurechtzufinden. Allerdings erwächst nun aus dieser Machtposition auch eine Verantwortung. Lassen Sie mich ein Beispiel geben: Bis vor drei Jahren hat Google, wenn man "NSDAP" als Suchbegriff eingab, verlinkt auf eine Naziseite eines Herrn Gerry Lauk, der sitzt in Nordamerika und kann dort ungestraft seinen Rassenhass verbreiten, Google hat darauf verlinkt. Und nun argumentiere ich: Das darf nicht sein, denn Google hat eine solche Machtposition, dass es auch darüber mitentscheiden muss, was bekommen wir genau zu Gesicht, wenn wir solche Begriffe eingeben."
simons, 11.08.2006, Topic 2.. Informationsfreiheit (Zugangsfreiheit) - no comments kommentieren? Unter dieser Überschrift berichtet Thomas Klingenmaier in der Printausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 3.6.2006 über Verlauf und Ergebnisse von Dokville 2006, dem Branchentreffen Dokumentarfilm Ende letzter Woche in Ludwigsburg.
In den Tagungsunterlagen (pdf) finden sich ab Seite 4 Zusammenfassungen der angesprochenen Themen, die sich vielfältig um urheberrechtliche Fragen ranken, nicht nur bezüglich des jeweils verwendeten Filmmaterials selbst, sondern auch etwa der eingespielten oder auch nur in herangezogenem Dokumaterial selbst auftauchenden Musik.
Thomas Klingenmaier fasst die Fragen, die die Branche beschäftigen und teils unter aktuellem Urheberrecht nur unbefriedigend gelöst werden, treffend zusammen, insbesondere das Dilemma, dass das aktuelle Zitatrecht im Regelfall eine Lizenzierung verwendeten Materials erfordert - selbst im Rahmen zeitgeschichtlicher Dokumentationen und sogar bezüglich Materials, dessen Rechteinhaber die Bundesrepublik Deutschland ist (von daher die Überschrift).
Doppelt aktuell wird der Artikel zudem auch noch dadurch, dass er online offenbar nicht abrufbar ist und einer Wiedergabe auch nur von weitergehenden Auszügen im Wortlaut leider ebenfalls das aktuelle Zitatrecht entgegen steht. Ich muss Ihnen deshalb empfehlen, für den Artikel die Zeitung von gestern zu kaufen (versuchen Sie das einmal in der Praxis ;-)).
Oder für die Einführung einer etwas niedrigeren Zitatschranke zu plädieren - etwa so wie dies die Fair-Use-Doktrin im U.S.-amerikanischen Urheberrecht ausgleichend versucht. Leider ist dies nicht Thema der aktuellen Urheberrechtsreformdiskussionen.
simons, 04.06.2006, Topic 2.. Informationsfreiheit (Zugangsfreiheit) - Soeben hat die 38. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart im Strafverfahren gegen Alvar Freude das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart aufgehoben und Alvar Freude in allen Anklagepunkten freigesprochen.
Im Hauptanklagepunkt sah das Gericht zwar den Tatbestand der Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 Strafgesetzbuch) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) formal erfüllt, jedoch zugleich die "Sozialadäquanzklausel", § 86b III StGB, als gegeben an:
Danach entfällt der Tatbestand, "wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Das Gericht ließ sich davon überzeugen, dass mit dem Projekt odem.org genau diese Zielsetzung beabsichtigt und umgesetzt wird. Es sah dementsprechend in der mündlichen Begründung des Urteils die Einbettung der streitgegenständlichen Links in die kritische Auseinandersetzung um die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf im konkreten Fall als nicht strafbar an, vielmehr hier als zulässigen, wenn nicht sogar gebotenen Bestandteil einer offenen Diskussion über die Beschränkung von Informationsmöglichkeiten, die dem Internet immanent seien.
Das Projekt "Freedom Fone" wurde gleichfalls in diesen Zusammenhang gestellt und unter den konkreten Umständen als offensichtliche (und nicht strafbare) Satire gewertet.
Im einzelnen und differenziert berichtet hier der Verteidiger von Alvar Freude, RA Stadler, zugleich mit weiteren Links zur Verfahrensberichterstattung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, jedoch nur noch mit der Revision, also beschränkt auf Rechtsfragen, nicht dagegen hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts angreifbar. Ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren vor diesem Hintergrund weiter verfolgen wird, ist derzeit offen - sie wird zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, mit der allerdings erst in einigen Wochen zu rechnen ist.

Alvar Freude (r.) mit RA Stadler vor dem Verfahren in erster Instanz - zugleich mit Links zur Berichterstattung hierüber (Foto: Simon).
Summary:
Links and report about the trial against internet activist Alvar Freude, fighting for freedom of information, i.e. for free links and against censorship - the bill of indictment blamed "Dissemination of Means of Propaganda of Unconstitutional Organizations" and "Agitation of the People" by disseminating incited hatred. He has been acquitted today after conviction at first instance.
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Zwischenzeitlich geht allerdings die Bestätigung der Sperrungsverfügungen weiter ... [via Advoblawg]
simons, 15.06.2005, Topic 2.. Informationsfreiheit (Zugangsfreiheit) - 2 comments kommentieren? Über Wissen und seine Verwertung, Entwicklung und Blockade, Macht und Ohnmacht:
am 15. und 16.06.2005 in Wien:
"In mehreren Panels werden die fortschreitende Digitalisierung unserer Welt, die dadurch eröffnete Möglichkeit einer restriktiven Handhabung des Zugangs zu elektronisch verfügbaren Daten und Informationen und die Rolle des Staates als Garant der Informationsfreiheit des Einzelnen thematisiert. ..."
Themen und Programm sind sehr gut zusammengefasst bei futurezone.orf.at.
simons, 30.05.2005, Topic 2.. Informationsfreiheit (Zugangsfreiheit) - no comments kommentieren?
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