Die Wirtschaftskammer Wien bietet eine Telefonhotline zur Information.

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Dr. Stephan A. Ott weist hier nach, dass die Darstellung eines Impressums als Grafikdatei zum Schutz vor sog. Harvestern grundgesetzwidrig sei; zusammengefasst gebiete das Benachteiligungsverbot Behinderter und das Impressumsgebot des deutschen TDG eine Darstellung, die eine technische Umwandlung in Blindenschrift gestatte.

Ich würde mich freuen, wenn sich nun jemand einer anderen juristischen Frage in diesem Zusammenhang annähme: Die Befüllung von elektronischen Postfächern eines Unternehmens mit Spam stellt wohl unbestritten einen deliktischen Eingriff in den "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" dar. Zwingt das Gebot effektiven staatlichen Rechtsschutzes nicht zu gesetzlichen Maßnahmen, die entweder diesen Schutz bereit stellen oder die Beeinträchtigung verhindern (und zwar nicht nur auf dem Papier)?

Und im Anschluss hieran die Frage: Wenn dies faktisch nicht erreichbar ist - weil etwa dem Gesetzgeber grenzübergreifende Mittel fehlen, darf er sich dann einfach zurücklehnen und die inländischen User mit einer fast unbeschränkten Impressumspflicht quasi zwangsweise sich selbst schädigend "im Regen stehen lassen"? Oder ist er dann nicht von Verfassungs wegen gehalten, zumindest Maßnahmen, insbesondere Gesetze zu unterlassen, die solche Beeinträchtigungen fördern - jedenfalls dann, wenn es weniger einschneidende Alternativen gibt?

[Für den Bereich privater Sites einschließlich Weblogs dürfte im Ergebnis wohl kaum etwas anderes gelten, auch wenn hier die juristische Begründung wohl etwas weiter ausholen müsste ... ]



  

... ab 01.07.2005, offenbar für alle Websites, also einschließlich Blogs.

ORF.at berichtet, dazu auch kinomu (mit Bloggerkommentar). Es stellen sich einige Fragen, z.B. die nach den tatsächlichen praktischen Auswirkungen.

Das geht im Grundsatz deutlich über das hinaus, was in Deutschland bereits gefordert wird - wenngleich offenbar Name und Wohn- bzw. Betreiberort ausreichen sollen. Schon in Deutschland herrscht aber im privaten Bereich und unter Webloggern Verunsicherung.

Kommentar:

Datensammler freuen sich. Meine Mailbox biegt sich schon vor Spam, seit mein Impressum zu diesem Zweck genutzt werden kann. Was ja Zeit und damit Geld kostet und eigentlich auch verboten ist, aber effektiv gesetzlich bekämpft wird?

Nun ist es also bald so weit: die Verbreitung der Nachricht, soeben aufgestanden zu sein, ohne Angabe einer Adresse, an der das überprüft werden könnte, lässt den Blogger endgültig in die Illegalität abtauchen und schlaflose Nächte finden, jedenfalls wenn er sein Blog in Austria betreibt.

Falls er nicht ohnehin schon zur Truppe der verbrecherischen Raubkopierer gehört, weil er einen Link zu einem mp3-File gesetzt hat, dessen Künstler ohne diesen Verweis mindestens so viele Platten wie Klicks mehr verkauft hätte. Oder etwa das Urheberrecht Erich Kästners (Erben) durch die Wiedergabe eines ihn oder sie berührenden Gedichts strafrechtsrelevant oder zumindest abmahnungsfähig und zahlungspflichtig verletzt.

Den jungen Blogger-Communities in Österreich, die mit einigem Idealismus eine deutschsprachige Blogosphäre aufgebaut haben, tut man damit sicher keinen Gefallen, den Antville-Entwicklern aus dem eigenen Land, die ihren Anteil an dem frisch gesprossenen Bloggerpflänzchen hier haben dürften, schon gar nicht.

Bleibt der Glaube, dass diejenigen, die die Anonymität missbrauchen sollten, sich ausgerechnet hier niederlassen anstatt im World Wide Web Betreiber zu suchen, die die Anonymität sogar schützen. Eine gewisse Naivität ist diesem Gedanken nicht abzusprechen, ignoriert er nebenbei auch noch den Zusammenhang zwischen Anonymität und Meinungsfreiheit, der in den USA in diesem Zusammenhang übrigens Verfassungsrang gebührt.

Oder warum eigentlich nicht auch gleich das Internet verbieten, wo sich doch bekanntlich einige Straftäter hier tummeln, deren üble Taten hiermit allein effektiv zu verhindern wären? Oder eine webfreie Zone in der Alpenrepublik, wenigstens als Modellversuch ...

Mehr zu diesem Thema etwa auch hier: "Erpressum" ...

[via Heiko Hebig, Le Teil und Moe (Plastic Thinking)]

Summary:

New laws about identifying information for bloggers and private sites in Austria. Summary and comment at GALJ:

"Apparently, Europe is resting on its data protection laurels and believes that the release of private information on web sites helps the consumer--the same consumer whom Europe requires to throw identification data to the sharks."

More information about and around the Impressum via Transblawg (Margaret Marks) (E).