[Update 27.02.2007: Die nachfolgenden Ausführungen entsprechen nicht mehr exakt der Gesetzeslage ab 01.03.2007 - dazu nun etwa Dr. Stephan Ott]

Ein Artikel von web.de (Link ist nicht mehr aktuell) gab mir Veranlassung, heute (5.11.2002), das Thema Impressum in der Blogger-Szene anzusprechen:

  1. Die Vielzahl von deutschen Weblogs ohne Impressum lässt auf die weit verbreitete Ansicht schließen, dass Weblogs als "private Webtagebücher" keines Impressums bedürften. Leider ist das so pauschal gesagt sicher nicht richtig: Maßstab ist vielmehr § 6 TDG, der recht genaue Vorgaben für die Kennzeichnungspflicht des Betreibers von "geschäftsmäßig" betriebenen Telediensten (Websites) macht.

Geschäftsmäßig ist dabei nicht mit "gewerblich" zu verwechseln. Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob die Seite mit irgendeiner beruflichen oder sonstigen Tätigkeit verbunden ist, die darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu erzielen. Vielmehr soll umgekehrt bereits ausreichen, dass die Seite nachhaltig betrieben und sich ersichtlich nicht nur an einen begrenzten privaten Kreis richtet. (Darauf weist auch schon Joerg Heidrich, "Fußangeln", Kennzeichnungspflicht von Websites (heise.de) hin (mit praktischen Hinweisen).

In der Regel entspricht deshalb also ein regelmäßig gepflegtes Weblog ohne Impressum nicht den aktuellen (deutschen) gesetzlichen Vorschriften.

Für Österreich weitere Informationen hier [Update 20.05.2005]. (Ob und ggf. welche entsprechenden Regeln sonst in Europa gelten, müsste ich noch überprüfen - habe ich bislang nicht.)

  1. Der Gesetzesverstoß bedeutet formal eine "Ordnungswidrigkeit", die theoretisch ein Bußgeld auslösen kann. Ob das aber tatsächlich von der zuständigen Behörde - zumal gegenüber Privatleuten - verfolgt wird, ist allerdings eine ganz andere Frage - hier gilt das Opportunitätsprinzip: die Behörde kann, muss aber nicht unbedingt einschreiten. Meine persönliche Einschätzung lautet, dass da im Normalfall nichts unternommen wird. (Normalfall etwa: private, nicht-gewerbliche, nicht-porneaugraphische Websites und Websites ohne ersichtlich strafbaren Inhalt).

  2. Ob Blogger dagegen privatrechtlich bereits wegen fehlenden, nicht korrekten oder unvollständigen Impressums abgemahnt worden sind, weiß ich nicht - wer davon weiß oder selbst betroffen ist, sollte aber bitte berichten.

Wird eine Abmahnung tatsächlich ausgesprochen, wäre das trotzdem wohl noch nicht aller Tage Abend. Denn nicht alles ist einer Abmahnung zugänglich und nicht jeder ist zu einer Abmahnung befugt. Gegebenenfalls wird man deshalb die Sache genau unter die Lupe nehmen müssen und darüber streiten können - vieles spricht dafür, dass bei gewöhnlichen Weblogs eine Reihe rechtlicher Hürden besteht, die eine Abmahnung in der Regel nicht ohne weiteres durchsetzbar erscheinen lassen - selbst ein Abmahnverein dürfte sich da nicht leicht tun ...

Wahrscheinlich erledigt sich das Problem dadurch in der Weblogpraxis weitgehend.


(P.S.: Die gängigen Internet-Rechtsschutzversicherungen dürften in solchen Fällen allerdings kaum helfen.)

[Weiter zu diesem Punkt "Rechtsfolgen" führt dieser Link.]

(Im übrigen eröffnen die weiten Kennzeichnungspflichten sicherlich nicht nur für professionelle Abmahner Geschäftsfelder, sondern auch für Datenjäger: Das Abgreifen von E-mail-Adressen. Bisweilen erfolgen hierauf sogar unmittelbare Angriffe auf mißliebige kritische Stimmen, die nichts anderes im Sinn haben, als auf Netzmissbrauch aufmerksamzu machen)



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