Der Frühling naht früher oder später. Wendy Seltzer (E) weist auf aktuelle Tücken des Patentrechts beim Pflanzenkauf hin:

Achten Sie stets darauf, was Sie mit Ihren Pflanzen wirklich tun dürfen! Ableger könnten Patente verletzen. Natürlich auch Kreuzungen oder etwa die Veredelung von Obstbäumen mit patentgeschütztem Gut. Unter anderem gilt § 142 PatG.

Kommentar: Vor 20 Jahren wäre dieser Eintrag sicher noch unter der Rubrik "Humor" erscheinen. Dort sollte er auch eigentlich hin. Eigentlich, wie gesagt ... - Bill Gates war auch insoweit Visionär.



link me