"... Dem Heise Zeitschriften Verlag war in mehreren Instanzen untersagt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über Kopierschutzsoftware einen Link auf die Webpräsenz des Unternehmens Slysoft zu setzen.

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite eines Softwareherstellers gelangen konnte. Dieser bot auf einer Unterseite seinen Kopierschutzknacker zum Download an.

Die Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hoben nun unter anderem das Urteil des OLG München vom 23. Oktober 2008 auf; die Klage der Musikindustrie wurde abgewiesen. ..."

(Meldung von heise.de - eine Pressemeldung des Bundesgerichtshofs lag zum Zeitpunkt dieser Meldung noch nicht vor.)

Zur Historie des Rechtstreits.

And a summary in English language.



  

Das Oberlandesgericht Stuttgart verwarf gestern die Revision der Staatsanwaltschaft, berichten gleichlautend die heutige Printausgabe der Stuttgarter Zeitung (Seite 2; der Artikel von Ricarda Stiller ist vorübergehend hier aufrufbar) und odem.org, die Website Alvar Freudes. [Update:] Zwischenzeitlich liegt auch ein Prozessbericht des Verteidigers Thomas Stadler vor (mit weiteren Links zu Berichten über das Verfahren und die Urteilsgründe; via advoblawg - RA Heng).

Ich hatte über das bisherige Strafverfahren, das sich um die Tatbestände "Beihilfe zur Volksverhetzung" und "Verbreitung von Propagandamitteln" wegen der Verlinkung einschlägig rechtswidriger Seiten drehte, bereits mehrfach berichtet.

Im Ergebnis halte ich den Freispruch für korrekt.

Man mag über die Notwendigkeit, die Form und den Umfang einzelner Aufklärungsversuche Alvar Freudes streiten - das erscheint mir aber als strafrechtliches Kriterium angesichts der Gesamtumstände hier ungeeignet. Geschmacksfragen standen ohnehin nicht zur Debatte. Und dass das Urteil nur für den hiesigen Einzelfall gesprochen wurde, hilft für eine Grundsatzdebatte zur Aufklärung über rechtswidrige Berichterstattung auch nur beschränkt weiter.

Man fragt sich allerdings, warum die Staatsanwaltschaft hierzu ein Revisionsverfahren anstrengte. Sie ist jedenfalls nicht das Organ, das sich mit dem Thema "Linkzensur" - wie es Alvar Freude zu thematisieren sucht - vornehmlich auseinanderzusetzen hätte. Das wäre wohl die Bezirksregierung Düsseldorf, die aber - abgesehen von der Strafanzeige, die dem Verfahren zugrunde liegt - Alvar Freude wohl weitgehend zu ignorieren scheint. Und eine breite Öffentlichkeit konnte Alvar Freude mit seinem Engagement wohl auch noch nicht aufrütteln.

Ob das Thema (und/oder seine Darstellung) für eine breite Masse hierzu schon zu kompliziert ist?

Vielleicht liegt es aber auch an einem ganz anderen Problem: Denn eigentlich geht es Alvar Freude ja kaum darum, die Diskussion um die von ihm verlinkten Seiten anzufachen, sondern vielmehr um die drohende und in Düsseldorf praktizierte Einschränkung der Informationsfreiheit (in Form der Informationszugangsfreiheit) anzuprangern und die damit verbundene Zensur in Frage zu stellen. Das ist aber nur eingeschränkt gelungen, weil eben das Publikum sich (nun seit geraumer Zeit im wesentlichen) über das Strafverfahren erzürnt, während das eigentliche Anliegen Alvar Freudes dadurch in den Hintergrund rückte.



  

So staubtrocken das Thema anmutet, GALJ entfacht unter dem Titel "Monopole erweitern" mit einer Fülle von Links ein Feuerwerk an Gedanken: Brainstorming an einem heißen Eisen.