Seit 2.8.2006 ist die neue Regelung in Kraft.

Wer die gesetzliche Grundlage sucht, geht im Netz vermutlich aber erst einmal irr. Denn es gibt zwar das "EuHbG", also das Gesetz über den Europäischen Haftbefehl. Es beinhaltet aber nur die Änderungen, die veranlasst wurden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzeslage beanstandete.

Die Gesamtregelung findet sich dagegen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).



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