Der Beschluss des Bundeskartellamts im Kartellverfahren gegen den DLTB (Deutscher Lotto- und Toto-Block) und die Landeslottogesellschaften vom 23.08.2006 ist hier zu finden.

Er umfasst 200 Seiten (pdf). Das Bundeskartellamt hat hierzu eine sehr gute Zusammenfassung per Presseerklärung herausgegeben, im übrigen beginnen die Entscheidungsgründe selbst mit einer einleitenden Kurzzusammenfassung ab Seite 5, die Details der Begründung sind aus dem Inhaltsverzeichnis ab S. 199 heraus gut auffindbar.

Der sofortige Vollzug der Entscheidung ist angeordnet. Das erwartungsgemäß dagegen bereits eingelegte Rechtsmittel zum Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat also für sich keine aufschiebende Wirkung. Offenbar ist daneben aber auch ein Eilantrag auf Aufhebung dieses Vollzugs anhängig, berichtet jedenfalls FAZ.net, über den aber auch erst "in den nächsten Monaten" zu erwarten steht.

Die Presse scheint sich im übrigen in der Bewertung der Entscheidung nicht so ganz sicher zu sein und beschränkt sich weitgehend auf die Wiedergabe von Reaktionen der Beteiligten und die konkreten Auswirkungen - jede Menge Artikel finden sich hierzu derzeit über Google-News.

Die Entscheidung ist eine Lehrstunde im Kartellrecht, einschließlich der einschlägigen Normen des Europarechts.

Es würde mich nicht wundern, wenn auch im zweiten "Spielverfahren", dem Streit um BetandWin/Bwin, die abschließende Entscheidung eine ähnliche Tendenz aufweisen würde.

[Update 15.08.2008:] Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof zur Thematik entschieden.



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