Mit dem Volkszählungsurteil wollte das Bundesverfassungsgericht verhindern, dass ein Bürger auf die Wahrnehmung seiner Bürgerrechte vielleicht schon vorbeugend verzichtet, weil er nicht weiß welche Daten in diesem Zusammenhang über ihn gespeichert werden.

Zwischenzeitlich macht ihn schon das bloße Interesse an staatlicher Sicherheit zum Überwachungsobjekt.

Unwillkürlich drängt sich mir die Frage auf, was eigentlich größeren Anlass zur Besorgnis gibt: die latente, zwischenzeitlich fast alle Lebensbereiche ergreifende Überwachung - oder dass ausgerechnet diejenigen mangelndes Verständnis der bürgerlichen Freiheitsrechte an den Tag legen, deren erste Aufgabe und Beruf ihre Sicherung ist.

Bleibt zu hoffen, dass jedenfalls das Regulativ der Gewaltenteilung auch in Zukunft noch funktioniert.



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