Eine Zusammenstellung der aktuellen Entscheidungen findet sich hier bei heise.de - freilich ohne zu viel Licht ins Dunkel zu bringen. Deshalb dieser

Kommentar:

Meines Erachtens ist ein fehlendes Impressum im gewerblichen Verkehr immer wettbewerbswidrig, und zwar schon allein deshalb, weil es die Verfolgung von anderen Wettbewerbsverstößen im Netz in der Regel erheblich erschwert.

Ob man dagegen jeden anderen, einfachen Verstoß gegen die detaillierten gesetzlichen Anforderungen sogleich "brandmarken" lassen (und hierauf Abmahnungen zulassen) sollte, ist eine andere Frage. Wann aber ist ein Verstoß in diesem Sinn "relevant"? Das ist eine typische Wertungsfrage, auf die es so selten eindeutige allgemeine Antworten gibt - weil sich die "besonderen Umstände des Einzelfalls" halt nur schwer in "allgemeingültige Maßstäbe" abstrahieren lassen.

Das ist das Dilemma der Gerichte, das in den unterschiedlichen Argumenten der aktuellen Entscheidungen zum Ausdruck kommt und noch einige Zeit zu beobachten sein wird, bis sich eine "Linie" herausgebildet hat ...

Fazit: Tendenziell sollte man davon ausgehen, dass im gewerblichen Bereich alle deutlichen Verstöße gegen die Impressumspflichten ein erhebliches Abmahnungsrisiko darstellen, und allenfalls bei Bagatellverstößen die Gerichte "die Reißleine" über die Grundsätze von "Treu und Glauben" ziehen werden.

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