Die mündliche Verhandlung in Sachen Holtzbrinck vs. Newsclub/Kohlschütter am kommenden Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München wird von der Beklagtenseite vollmundig als "Showdown" angekündigt (so der Text der Eilmeldung auf der Eingangsseite Stand 17.3.2003, inzwischen gelöscht). Nach ihrer Meinung soll eine Bestätigung des Urteils erster Instanz "das gesamte System des Internets in Frage stellen" und Suchmaschinen dazu zwingen, ihren Betrieb einzustellen ... (zusammenfassendes Zitat bei futurezone.orf.at).

Bei näherem Hinsehen dürfte diese Einschätzung allerdings kaum haltbar sein: Allen Entscheidungen, die bislang bei Newsclub veröffentlicht sind, erscheint nämlich gemein, dass die gewöhnliche Praxis allgemeiner Suchmaschinen gerade nicht in Frage gestellt wird, insbesondere nicht unter dem urheberrechtlichen Aspekt des Deep Linking. Das gilt bei genauer Durchsicht auch für das Urteil des Landgerichts München erster Instanz, das nun vor dem Oberlandesgericht München zur Debatte steht.

Soweit Newsclub verurteilt wurde, nämlich im wesentlichen für die systematische Übernahme und Vermarktung von Teasers der Klägerin im Rahmen eines kommerziellen Pressespiegels, ist die Argumentation des Landgerichts München (vom 18.09.2001 - 7 O 6910/01) differenziert und explizit auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abgestellt - schon das verbietet, hieraus eine pauschale Verallgemeinerung abzuleiten - gleich wie die Entscheidung am Ende lauten wird. Zudem wird in der Begründung weitergehend deutlich, dass zwar die urheberrechtliche Rechtslage eine Säule der Entscheidung bildet, letztlich aber offenbar die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Sachlage die Entscheidung des Gerichts daneben trägt.

Es verwundert deshalb nicht, dass das Oberlandesgericht München im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags des Beklagten bereits zu erkennen gegeben hat, dass es derzeit nicht daran denkt, die erstinstanzliche Entscheidung aufzuheben. Das Ergebnis ist insoweit also recht deutlich absehbar.

(Überraschend wäre danach allenfalls, wenn das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil so abändern würde, dass es der Klage noch weitergehend als bislang stattgäbe. Das ist zwar nicht ausgeschlossen, weil die Klägerin offenbar Anschlussberufung eingelegt hat. Ob es freilich dazu kommt, bleibt zunächst einmal abzuwarten - und zwar bis zur Entscheidung mit den schriftlichen Gründen, die allerdings nach üblicher Praxis nicht am kommenden Donnerstag, sondern erst in einigen Wochen zu erwarten ist.)

Summary: Link to a report and judgements about deep linking, which are announced as trend-setting - in my opinion the case does not give any reason to worry about freedom for links at the moment.



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