Für eine Justizposse viel zu ernst:

"Kleeschulte vs. Dr. Nobis". In Kurzfassung bei Jurtext.

Der förmliche Beschluss über die Aufhebung der Ordnungshaft des 2. Strafsenats OLG Hamm vom 6.6.2003 trägt das Aktenzeichen 2 WS 122/03, ist jedoch bislang noch nicht auf der Website des Gerichts veröffentlicht. Nach seiner Pressemeldung teilt das Oberlandesgericht die Auffassung der juristischen Literatur, wonach der Strafverteidiger die Stellung eines unabhängigen Organs der Rechtspflege habe und damit nicht zu dem Personenkreis ghört, gegen den nach den einschlägigen Vorschriften Ordnungsmittel verhängt werden könnten. Das Gericht weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass das Verhalten des Verteidigers im konkreten Fall auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts die Festsetzung von Zwangsmaßnahmen nicht gerechtfertigt hätte. (Quelle: Pressemitteilung vom 6.6.2003)

Richter am Oberlandesgericht Detlef Burhoff stellt den Aufhebungsbeschluss im Wortlaut zur Verfügung. Die Darstellung des Sachverhaltes und die juristisch geradlinige Argumentation erfolgt hier in der ohne Emotionen und bezogen auf die zu entscheidenden rechtlichen Fragestellungen.

Summary: Link to a report of imprisonment of a defender while disputing with the judge in a regular proceeding - a very singular and incredible incidence ...



link me