... im Fall "Lisa Loch": 70.000 Euro Schadenersatz.

Kommentar:

Welche Rechtfertigung oder Entschuldigung gibt es dafür, das Persönlichkeitsrecht eines anderen allein wegen seines Namens vor aller Augen und mit einer vermeintlich breiten Masse im Rücken vorsätzlich zu verletzen? Das Geld, das damit verdient wird? Ein Publikum, das darauf abfährt?

Die Pressemeldung des Gerichts fasst die Entscheidungsgründe in moderaten Worten zusammen:

"Satire könne einen beachtlichen Freiraum beanspruchen, dürfe eine Person aber im Kernbereich nicht verletzen. Hier sei es jedoch zu einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechts gekommen. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen gewesen, dass die Klägerin zum Zeitpunkt der Ausstrahlung der Sendung minderjährig gewesen sei. Generalpräventive Gesichtspunkte seien auch dann zu berücksichtigen, wenn die in ihrer Persönlichkeit verletzte Person nicht prominent sei. Es sei geboten, massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen, egal bei wem, zu verhindern."

Dabei hat das Gericht schon den Prüfungsmaßstab sehr weit gefasst: Denn die Prüfung als Satire und damit Zeitkritik erscheint bei solch billiger gewerblicher "Verhohnepiepelung" bereits recht beschönigend.

Summary: Report (G) and comment about a judgement concerning damages to pay by a German talk master, who made bad (and sexual) jokes about a 16 year old girl and her name "Lisa Loch" (Lisa "Hole") - he has to pay EUR 70.000 - a respectable sum under German Law.



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