Zusammenfassung:
Ein ausgezeichneter Artikel über das Recht auf anonyme Meinungsäußerung, namentlich im Internet, über den in den USA hierfür anerkannten Verfassungsrang (Freedom of Speech) und über die Konsequenzen für die Praxis - kurz und mit prägnanten Links (E).
Kommentar:
Hier zeigt sich einmal mehr die Ambivalenz, die in der deutschen Gründlichkeit nach Ausweis umfänglicher Details im Impressum einer deutschen Webpräsenz (und damit datenschutzrechtlich zweifelhafter Informationsausbreitung) einerseits gegenüber praktizierter Meinungsfreiheit andererseits zum Ausdruck kommt.
Die Diskussion betrifft nicht nur, aber in besonderem Maße Weblogs, die regel- und schwerpunktmäßig meinungsäußernden Charakter haben, sowohl in der Darstellung selbst, als auch naturgemäß in den Kommentierungen. Dort in den Blogs wird sich wohl auch zeigen, inwieweit sich die in ihrem Umfang vielfach als zu weitgehend empfundenen gesetzgeberischen Vorgaben in der Praxis tatsächlich durchsetzen werden und durchsetzen lassen. Bestenfalls wird hier auch der Anstoß zu einer Reform erfolgen, die einen angemessenen (und hoffentlich auch pragmatisch umsetzbaren) Ausgleich zwischen berechtigten Schutzinteressen der "Privatsphäre" als einem anonymen Schutzbereich zur Meinungsbildung und Meinungsfreiheit von "Publishern" auf der einen Seite und Schutzinteressen von gegebenenfalls in ihren Rechten betroffenen Dritten auf der anderen Seite herbeiführt.
simons, 24.02.2004, Topic Impressum, heute ... - 3 comments kommentieren?
12. Oktober 2010 11:15:24 MESZ, CN posted:
Anonym Ja - Regeln missachten Nein
Meiner Meinung nach, darf und sollte es eine anonyme Meinungsäußerung im Internet geben. Die Art der Meinungsäußerung hat aber auch seine Grenzen - in gesetzlicher und zwischenmenschlicher Hinsicht. Ein schwieriges Thema - was ist erlaubt, was nicht. Hier habe ich Richtlinien zum kommentieren mal aufgeführt. Diese Richtlinien habe ich bei "blog.tagesschau.de" gesehen und finde sie zumindest nicht schlecht.
simons, 12.10.10 11:28
Vielen Dank.
Sie haben Recht.
Nur, manchmal lassen sich zwei Dinge nicht miteinander vereinbaren.
Bezogen auf das Problem kann das aber doch nur bedeuten, dass die gesetzlichen Grenzen einzuhalten sind; und weil sie es manchmal nicht werden, sollte gesetzlich und grundsätzlich vorsorglich auch Anonymität verboten werden ... ?
Sie haben Recht.
Nur, manchmal lassen sich zwei Dinge nicht miteinander vereinbaren.
Bezogen auf das Problem kann das aber doch nur bedeuten, dass die gesetzlichen Grenzen einzuhalten sind; und weil sie es manchmal nicht werden, sollte gesetzlich und grundsätzlich vorsorglich auch Anonymität verboten werden ... ?
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CN, 12.10.10 11:46
Bin ich Ihrer Meinung, wenn ich Sie richtig verstanden habe.
Anonymität darf nicht verboten werden, nur die gesetzlichen Grenzen einhalten. Eigentlich ganz einfach.
Ein Nickname, Benutzername oder eine E-Mail Adresse bedeutet nicht unbedingt, dass es der reale Name ist und deswegen weiß man nie, wer an der Tastatur sitzt.
Eigentlich sind wir doch alle anonym im Internet unterwegs. Ich persönlich ziehe zwar reale Namen vor, aber akzeptiere auch alles andere.
Anonymität darf nicht verboten werden, nur die gesetzlichen Grenzen einhalten. Eigentlich ganz einfach.
Ein Nickname, Benutzername oder eine E-Mail Adresse bedeutet nicht unbedingt, dass es der reale Name ist und deswegen weiß man nie, wer an der Tastatur sitzt.
Eigentlich sind wir doch alle anonym im Internet unterwegs. Ich persönlich ziehe zwar reale Namen vor, aber akzeptiere auch alles andere.
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