[updates 15.06.2005 und 25.04.2006:
Freispruch in Zweiter Instanz und nun Freispruch auch in Dritter Instanz (klicken Sie zum aktuellen Stand diesen Link!) -
der nachfolgende Bericht ist damit historisch.]
<a href="odem.org"target="_blank">"Sind Links auf unerwünschte Seiten (immer) strafbar? - oder kommt es auf den Kontext an?" fragt Alvar Freude rhetorisch, und gibt auf www.odem.org gleich seine Antworten.
Das Amtsgericht Stuttgart entschied heute über die Anklage der Staatsanwaltschaft, die seit über einem Jahr im Raum steht. Es ging im Kern um die Frage, ob Seiten, die den Nationalsozialismus verherrlichen und von der Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf erfasst werden, zur Dokumentation der Sperrungsproblematik verlinkt werden dürfen.
Im Ergebnis schloss sich das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, es handele sich in den hier konkreten Fällen um Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB). Hinreichende Rechtfertigung durch staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst oder auch Meinungs- und Informations(zugangs)freiheit sehe es nicht.
Das Urteil lautet für zwei Einzeltaten auf eine Gesamtgeldstrafe von insgesamt 120 Tagessätzen zu je € 25,00. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. Es ist vielmehr damit zu rechnen, dass Alvar Freude Rechtsmittel einlegen wird.
Berichte: Eine sehr gute Zusammenfassung sowohl des Verfahrens als auch der Hintergründe findet sich hier bei heute.t-online.de (Mario Sixtus). Ein erster Kommentar aus juristischer Sicht erfolgte von Karl Friedrich Lenz. Elfengleich kommentiert mit einem weitergehenden Ausblick. Und Freedom for Links wurde zum Thema wiederbelebt. Industrial Technology & Witchcraft - das Weblog von TextLab berichtet und weist auf Oliver Gassners Spekulationen bei TP hin.
[Unter den Pressevertretern waren für heise.de u.a. Herr Sixtus, der zum Thema schon einiges veröffentlichte, Oliver Gassner für die Frankfurter Rundschau und TP (s.o.) und auch die Stuttgarter Zeitung will wieder berichten ...]
In diesem Zusammenhang sollte man sich auch an Thomas Stricker (ETH Zürich) erinnern, der - freigesprochen in erster wie in zweiter Instanz - sein Eintreten für die Informationszugangsfreiheit gleichwohl mindestens mit einem Knick seiner akademische Laufbahn bezahlen musste: Er verlor eine Berufung als Professor an die Universität Dresden.
Die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung von Düsseldorf waren hier bereits Thema, den "Weg in die Netzzensur" kommentierte Monika Grosche bereits in der taz vom 13.2.03. Ständig verfolgte das Thema Maximilian Dornseif in seinem Blog dislexia, der jedoch nur noch eingeschränkt zur Verfügung steht, z.B. via Google Suche.
Summary:
Links and report about the trial against internet activist Alvar Freude, fighting for freedom of information, i.e. for free links and against censorship - the bill of indictment blamed "Dissemination of Means of Propaganda of Unconstitutional Organizations" and "Agitation of the People" by disseminating incited hatred. He was convicted at first instance.
simons, 07.10.2004, Topic 2.. Informationsfreiheit (Zugangsfreiheit) -