"Google darf Marken als Trigger verwenden"
"Im Rechtsstreit zwischen Google und dem Autoversicherer Geico kam es gestern zu einer überraschenden Wendung. Ein US-Bundesgericht wies den wichtigsten Klagepunkt ab. Die Verwendung von fremden Markenbegriffen als Trigger für Adwords-Anzeigen stellt demnach keine Markenverletzung dar."
intern.de