Ein kurzer Leserbrief (E) im Independent beleuchtet das Spannungsfeld zwischen Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung und damit verbundenen Einschränkungen bürgerlicher Freiheit. Das Ergebnis: Es gibt eine Wahl - entgegen anderslautenden Statements der politischen Entscheidungsträger.

Kommentar:

Das Spannungsverhältnis erscheint mir als Grundsatzfrage, die nicht nur hier auftaucht, sondern in ähnlicher Ausprägung etwa wenn es um die Abwägung von Verfahrensrechten gegen die damit verbundenen, vermeintlichen Lücken in der (materiellen) Wahrheitsfindung vor Gericht geht. Dabei wird die Bedeutung der Verfahrensrechte für die Wahrheitsfindung leider regelmäßig unterschätzt, obwohl ein Blick in die Geschichte, spätestens seit der Inquisition und der Folterpraxis des Mittelalters - stets im vermeintlichen Interesse der Wahrheitsfindung - eine zivilisierte Gesellschaft längst eines Besseren belehrt haben müsste.

Eine ähnliche Wechselwirkung scheint zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und terroristischen Angriffen auf die ihnen zugrundeliegende Gesellschaftsordnung zu bestehen, soweit der "Krieg gegen den Terror" sein Schutzobjekt in Mitleidenschaft zieht.



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