Divergierende Entscheidungen zur Zulässigkeit von Kopierschutzmechanismen im Audiobereich gegenüber unzulässigen Einschränkungen des in Frankreich statuierten Rechts einer Privatkopie im Familienkreis für DVDs sorgen derzeit für Unsicherheit, vor allem auf Seiten der Filmindustrie:

Nach diesem Bericht (F) (zwischenzeitlich auch D bei heise) wurde nun auf Klage einer Verbraucherschutzorganisation der Vertriebsrechtsinhaber durch das Berufungsgericht in Paris verurteilt, bei Androhung eines Ordnungsgeldes von €100,00 für jeden Tag es Verzuges bis 30.04.2005 den Kopierschutz für die DVD "Mulholland Drive" insoweit aufzuheben als er das Kopierrecht innerhalb der Familie vereitelt.

Das letzte Wort ist indessen zum Thema auch in Frankreich noch nicht gesprochen. Die Juristen warten auf ein Verfahren zur Klärung der Fragen durch den Obersten Gerichtshof Frankreichs.

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