Soeben hat die 38. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart im Strafverfahren gegen Alvar Freude das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart aufgehoben und Alvar Freude in allen Anklagepunkten freigesprochen.
Im Hauptanklagepunkt sah das Gericht zwar den Tatbestand der Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 Strafgesetzbuch) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) formal erfüllt, jedoch zugleich die "Sozialadäquanzklausel", § 86b III StGB, als gegeben an:
Danach entfällt der Tatbestand, "wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Das Gericht ließ sich davon überzeugen, dass mit dem Projekt odem.org genau diese Zielsetzung beabsichtigt und umgesetzt wird. Es sah dementsprechend in der mündlichen Begründung des Urteils die Einbettung der streitgegenständlichen Links in die kritische Auseinandersetzung um die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf im konkreten Fall als nicht strafbar an, vielmehr hier als zulässigen, wenn nicht sogar gebotenen Bestandteil einer offenen Diskussion über die Beschränkung von Informationsmöglichkeiten, die dem Internet immanent seien.
Das Projekt "Freedom Fone" wurde gleichfalls in diesen Zusammenhang gestellt und unter den konkreten Umständen als offensichtliche (und nicht strafbare) Satire gewertet.
Im einzelnen und differenziert berichtet hier der Verteidiger von Alvar Freude, RA Stadler, zugleich mit weiteren Links zur Verfahrensberichterstattung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, jedoch nur noch mit der Revision, also beschränkt auf Rechtsfragen, nicht dagegen hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts angreifbar. Ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren vor diesem Hintergrund weiter verfolgen wird, ist derzeit offen - sie wird zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, mit der allerdings erst in einigen Wochen zu rechnen ist.
Alvar Freude (r.) mit RA Stadler vor dem Verfahren in erster Instanz - zugleich mit Links zur Berichterstattung hierüber (Foto: Simon).
Summary:
Links and report about the trial against internet activist Alvar Freude, fighting for freedom of information, i.e. for free links and against censorship - the bill of indictment blamed "Dissemination of Means of Propaganda of Unconstitutional Organizations" and "Agitation of the People" by disseminating incited hatred. He has been acquitted today after conviction at first instance.
Zwischenzeitlich geht allerdings die Bestätigung der Sperrungsverfügungen weiter ... [via Advoblawg]
simons, 15.06.2005, Topic 2.. Informationsfreiheit (Zugangsfreiheit) -