Michael o. Heuchemer in den Fußstapfen der Pressearbeit von Hans Ulrich Endres - mit einer wohl unfreiwillig doppeldeutigen Wortschöpfung für das Verbrechen an Jakob von Metzler: "grausames Versagen" des Mörders.
Zur Beschwerde zum EGMR folgender Kommentar:
Ich verstehe immer noch nicht, warum vielerorts der Beschwerde zum EGMR realistische Erfolgsaussichten beschieden werden:
Auf die umstrittene Frage, wie die Drohungen Daschners einzuordnen sind, kommt es nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs schließlich nicht an - nach den Feststellungen dort hat Magnus Gäfgen sein Geständnis in der Hauptverhandlung nach Hinweis auf die womögliche Unverwertbarkeit seiner Aussagen vor der Polizei, offenbar im Hinblick auf eine für ihn günstigere Strafzumessung, aus freiem Willen wiederholt. Da bedarf es schon einiger Kunstgriffe, um die Verurteilung mit der Begründung anzugreifen, das Verhalten Daschners sei hierfür entscheidend gewesen.
[via Handakte]
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simons, 14.07.2005, Topic 5. Verfahrensrechte, Proceedings -