Passfotorecht - oder: So nicht!
"Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70-80 % des Fotos einnehmen. Dies entspreicht einer Höhe von 32-36 mm. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) vollständig abgebildet ist, wenn möglich ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern. Die Geschichtshöhe darf 32 mm nicht unterschreiten. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein."
[via cw-blog].