der bekannte Unternehmer (mit eigener Website), stand wegen eines gescheiterten Börsengangs und in diesem Zusammenhang gewährter Kredite der öffentlichen Hand im Fadenkreuz der Ermittler.

In der praktizierten Form zu Unrecht, urteilte das Landgericht Mannheim, u.a. nach diesen Pressemeldungen (1 / 2) (weitere Links auf der Deyhleschen Presseschauseite) und stellte offenbar einen Schadenersatzanspruch dem Grunde nach fest.

Jetzt geht es um die Bezifferung des Schadens. Nach Meldung der Stuttgarter Zeitung (Paycontent) soll Rolf Deyhle nun rund 4,1 Mio. Euro geltend machen.

Zu ähnlichen Fällen siehe die Berichterstattung zur Stiftung Pro Justitia.



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