So ist heute ein Artikel in der Printausgabe der Stuttgarter Zeitung (Andreas Müller) überschrieben, der sich mit der Frage der korrekten Wiedergabe der Verfahrenslage in der sogenannten "Ticket-Affäre" beschäftigt, mit der das OLG Karlsruhe auf diese Vorwürfe reagiert und die es in sich hat:
"... Die Forderungen der Claassen-Anwälte: das OLG solle seine Angaben gegenüber sämtlichen Adressaten der Pressemitteilung richtig stellen und sich verpflichten, sie nicht zu wiederholen. ..."
In seinem Antwortschreiben wies OLG Präsident Münchbach die Vorwürfe nach dem Bericht zurück: Für Unterlassungserklärungen und Richtigstellungen gebe es keinen Anlass. Weder in der Überschrift noch im Text enthalte die Pressemitteilung falsche oder sinnentstellende Angaben. Die StZ zitiert ihn weiter:
"Wie schnell bei der Zusammenfassung gerichtlicher Entscheidungen etwas schief gehe, zeige "exemplarisch gerade die Pressemitteilung der EnBW" um nämlichen Beschluss. Darin hieße es, das Oberlandesgericht habe der Auffassung des Landgerichts, wonach die Einladung von Landesministern zu WM-Spielen rechtlich zulässig war, "ausdrücklich nicht widersprochen". Diese Behauptung sei "grob unrichtig ... . Sie verfälscht Wortlaut und Inhalt der Senatsentscheidung bewusst oder aus Unkenntnis." In der Sache habe das Gericht nämlich gar nicht Stellung genommen, auch wenn dies Claassens "Wunschvorstellung" sein möge. Wegen der geringen Relevanz der Angelegenheit verzichte er darauf, "meinerseits eine Richtigstellung seitens der EnBW zu verlangen" ..."
simons, 03.07.2007, Topic 5.. Strafprozess, Criminal Proceedings -