Klarstellungen zur "Berichterstattung über Berichterstattung": die Pressemeldung des Oberlandesgericht Frankfurt zu den Urteilen vom 11.12.2007- Aktenzeichen 11 U 75/06 und 11 U 76/06.

Sie ist zusammengefasst z.B. hier bei heise.de (mit weiteren Links zur Prozessgeschichte am Ende des Artikels) und - von besonderem Interesse, jedoch meines Erachtens bezüglich der angeblichen Zulässigkeit der "Aneinanderreihung von Originalzitaten" nicht ganz korrekt interpretiert - hier bei FAZ.net selbst.



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