"... Grundrechte bedürfen keiner demokratischen Legitimation; sie stehen jedem zu und können in Anspruch genommen werden ohne Rücksicht darauf, ob sie der Meinung der Mehrheit entsprechen oder eine Minderheits- oder Einzelposition darstellen. ..."
Präsident des BVerfG a.D. Ernst Benda an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in: "Zwischenruf - ein überflüssiger Streit", Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 2/2008, S. 63.
Benda verteidigt dort den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier gegen den Einwand von Schäuble, Papier solle sich nicht in Überlegungen zur Änderung des Grundgesetzes einmischen, die angestellt werden, nachdem die Ermächtigung zum Abschuss von Passagierflugzeugen, die von Terroristen entführt werden, in der Form des "Luftsicherheitsgesetzes" gescheitert sind (dazu hier der offizielle Entscheidungstext und die zusammenfassende Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts) hierzu.
Benda erklärt in diesem Zusammenhang weiter, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht umgangen werden dürfen, insbesondere nicht durch bloße Normwiederholung (in anderem Gewand) - sie bedürfte gegebenenfalls vielmehr ihrerseits einer besonderen Begründung (unter Hinweis auf BVerfGE 96, 260, 263).
Frei von mir zusammengefasst, führt er in diesem "Zwischenruf" weiter aus, dass solche Hinweise aus berufenem Munde, nämlich des amtierenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der Politik an sich willkommen sein sollten. Insbesondere bedarf es hierfür keiner gesonderten demokratischen Legitimation - ohne dass man hierzu noch die Meinungsfreiheit bemühen müsste, die im übrigen auch einem Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht abzusprechen ist.
simons, 27.03.2008, Topic 1. Freiheitsrechte, Civil Liberties -