... in den unterschiedlichen ausgestaltungen des urheberrechts spiegeln sich zwischenzeitlich auch im www wider:
The Online Books Page ist ein projekt von John Mark Ockerbloom, Bibliothekar an der University of Pennsylvenia. er sammelt links zu texten, die im netz - jedenfalls für die private, nicht kommerzielle nutzung frei verfügbar sein sollen <a href="onlinebooks.library.upenn.edu" target="_blank";>(die exakten konditionen finden sie hier).
im zweifel sind allerdings die nutzer darauf verwiesen, das copyright selbst zu prüfen, was schließlich zum skurril anmutenden hinweis führt, dass einige links zu texten bereitgehalten werden, die in den usa (und womöglich auch anderswo) vermutlich nicht aus dem netz geladen werden dürfen: contributory copyright infringement?
hier, im blawg von Larry D. Sullivan, Attorney at Law, P.A., dem "Delaware Law Office" und in anderen blawgs wird die sache deshalb auch bereits kommentiert.
der <a href="www.schockwellenreiter.de< hätte zur vermeidung <a href="www.schockwellenreiter.de" target=_blank">dieser abmahnung vermutlich nach einem solchen hinweis den link zur netzversion von Walsers roman kaum in der zwischenzeitlich vom netz genommenen form ("read here - don't buy") geschaltet - aber vielleicht selbst mit einem eigenen disclaimer versehen?
ob das nun wiederum ausgereicht hätte? ich habe selbst daran meine zweifel.
simons, 25.10.2002, Topic 3. Copyright, Urheberrecht -