"don't link to us" informiert über seiten, die links von einer genehmigung abhängig machen oder deep links sogar ganz verbieten (möchten). [quelle: blockade II]
das führt unweigerlich zur grundsatzfrage, (1) ob der bereitsteller von inhalten bestimmen darf, wer sie verlinkt - oder umgekehrt: (2) ob er sich nicht durch die veröffentlichung von webseiten im netz dessen grundregeln zu unterwerfen hat, wonach die freie verlinkung ein grundprinzip bedeutet, das nur durch die allgemeinen gesetze beschränkt wird, also: "wer veröffentlicht, darf zitiert werden - das zitat des internets ist der link" - ?
dazu einmal mehr: Tim Berners-Lees grundgedanken, bei freedomforlinks in deutscher übersetzung oder im englischen original.
simons, 28.10.2002, Topic 3. Copyright, Urheberrecht -