Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch einen Bericht auf heise online über Kopierschutzmaßnahmen, in welchem der Leser über einen Link auf die Startseite eines Softwareherstellers gelangen konnte. Dieser bot auf einer Unterseite seinen Kopierschutzknacker zum Download an.
Die Richter des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs hoben nun unter anderem das Urteil des OLG München vom 23. Oktober 2008 auf; die Klage der Musikindustrie wurde abgewiesen. ..."
(Meldung von heise.de - eine Pressemeldung des Bundesgerichtshofs lag zum Zeitpunkt dieser Meldung noch nicht vor.)
Zur Historie des Rechtstreits.
And a summary in English language.
simons, 15.10.2010, Topic 4.. Linking -