Wer in der EU grenzüberschreitend einkauft und als Verbraucher Probleme bekommt, z.B. weil die erworbene Ware fehlerhaft ist, kann sich an die deutsche Clearingstelle wenden.
simons, 03.12.2002, Topic Daily Net -
Wer in der EU grenzüberschreitend einkauft und als Verbraucher Probleme bekommt, z.B. weil die erworbene Ware fehlerhaft ist, kann sich an die deutsche Clearingstelle wenden.
Das Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) (Wiederholungspost)
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