Der Schockwellenreiter fasst den ausführlichen Bericht von heise über ein Verfahren vor dem Landgericht Kiel (11 O 433/02 v. 9.1.2003) zusammen.
Danach stellte offenbar das Gericht in einem Hinweis während des Verfahrens die Frage, ob die Telekom nach Kenntnis von betrügerischer Schaltung von 0190-Nummern möglicherweise unter dem Gesichtspunkt strafrechtlich relevanter Beihilfe die eingeklagten Ansprüche nicht geltend machen dürfe - ein Aspekt, der mir schon seit geraumer Zeit nicht gerade fernliegend erschien ...
Summary: Link to a further litigation about contributary negligence of a telecom-provider for dialers (in German).
simons, 20.03.2003, Topic Cybercrime, Spam, 0190, ... -