futurezone.ORF.at berichtet zusammenfassend über eine Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Zustellung der Napster-Klage in Deutschland vorerst untersagt wurde und damit das Verfahren in den U.S.A. vorläufig blockiert sein dürfte.
Aus der Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts:
"Werden Verfahren vor staatlichen Gerichten in einer offenkundig missbräuchlichen Art und Weise genutzt, um mit publizistischem Druck und dem Risiko einer Verurteilung einen Marktteilnehmer gefügig zu machen, könnte dies deutsches Verfassungsrecht verletzen. Die Klärung der Frage, ob diese Grenze im vorliegenden Fall überschritten ist, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten."
Hut ab vor der anwaltlichen Leistung, diese Entscheidung herbeizuführen - es steht in der Hauptsache ein spannendes Grundsatzurteil zu erwarten.
Nun auch bei Spiegel-Online.
Summary: Link to a report and the press release about a decision of German Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht), ruling in a preliminary decision, that the writ against Bertelsmann Corp. in the Napster case is not allowed to be served until the Court will have decided over the Constitutionals Complaint (Verfassungsbeschwerde) of Bertelsmann in Germany - there seems to be high probability that constitutional rights might be hurted if the suit filed in U.S.A. is considered as an abuse of legal rights under the special circumstances of this case.
simons, 26.07.2003, Topic 5. Verfahrensrechte, Proceedings -