Anonymisierungsdienst gewinnt Rechtsstreit:
"Im Rechtsstreit zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Internet-Anonymisierungsdienst AN.ON hat das Landgericht Frankfurt am Main AN.ON Recht gegeben. Das BKA hatte am 3. Juli einen richterlichen Beschluss erwirkt, wonach AN.ON Verbindungsdaten protokollieren musste, um Besucher einer bestimmten kriminellen Website herauszufiltern. Für die Aufzeichnung der Daten habe es aber "keine Rechtsgrundlage" gegeben, stellte das Gericht fest." (heise.de)
Weitere Informationen zur Sache hier bei Vertretbar.de und nun auch bei Spiegel.de.
Summary: Report and further backgound links to this subject in English: disLEXia 3000 blog - "German Anonymizing Service Wins in Court".
simons, 18.09.2003, Topic 1.. Informationelle Selbstbestimmung -