NZZ Online über ein streitbares Urteil des Schweizer Bundesgerichts (F) zu den Voraussetzungen eines Aufrufs zum Rassenhass in Abgrenzung zur verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit.

Man fragt sich unwillkürlich, ob zum einen die Behauptung zutrifft, unter Priestern befände sich ein höherer Anteil Pädophiler - und zum anderen, ob die korrekte Antwort nicht eine Rolle in der Begründung der Entscheidung hätte spielen müssen ...

[via Handakte WebLAWg]

Summary: Link to a new sentence of Suisse Federal Penal Court about a "warning" against "paedophile priests", not considered as "racial hatred" (G, F).



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