... has been convicted (USATODAY). Further report by CNN and more via marthatalks.com. She plans to appeal.

Summary/Zusammenfassung: Links zur Berichterstattung zum (ersten) Martha-Stewart-Prozess um Insiderinformationen und verbotene Börsengeschäfte.

In deutscher Sprache berichtete Spiegel online (inzwischen kostenpflichtig). Der üblichen hiesigen (Un-)Sitte entsprechend wird dort die theoretische und abstrakte Höchststrafe von 20 Jahren Haft als denkbarer Strafrahmen kolportiert - tatsächlich steht ein Strafmaß einer Freiheitsstrafe von etwa 16 Monaten zu erwarten, wenn der Schuldspruch in der Berufungsinstanz bestätigt werden sollte.

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