Zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Einschränkung der persönlichen Freiheit musste das Bundesverfassungsgericht im Falle eines 81-jährigen, angeblicher Vergewaltigers entscheiden. Zur Debatte stand die Anordnung einer stationäre Untersuchung des Beschuldigten in einem Krankenhaus zur Überprüfung seiner Angaben zur altersbedingt eingeschränkten sexuellen Leistungsfähigkeit.
Es ist in der Tat nur schwer vorstellbar, dass in einem Verfahren tatsächlich die Ermittlungen allein über eine solche Untersuchung geführt und abgeschlossen, also keine alternativen Beweismittel entscheidend sein und überprüft werden können.
Zur detaillierten Pressemeldung des Gerichts und zum Beschluss selbst.
Summary: Link to a report (G) about an order of a sexual test in a hospital, a suspected raper, 81 years of age, should undergo - the German Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) decided, that the order did not consider adequate the restriction of personal freedom in this special case.
simons, 17.06.2004, Topic 5.. Strafprozess, Criminal Proceedings -