"Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden."
Seit 2.12.2000 ist der neu eingefügte Absatz 2 in Kraft:
Auf dieser Grundlage wurde nun die wohl erste Auslieferung eines Deutschen veranlasst. Konkret wurde hierzu das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen geschaffen - Vorschriften für die Europäische Union - in der Fassung des am 23.08.2004 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes. Kritisch hierzu Udo Vetter.
In diesem Zusammenhang wäre auch die Grundlage der Auslieferung des Australiers "BanDiDo" ("DrinkorDie") von Interesse.
Summary:
Links to the German laws about international extradition of Germans (G) - some international information via Transblawg. A similar questions seems to be tangented in the case of the suspected piracy ringleader "BanDiDo" ("DrinkorDie") - aktual info.
simons, 13.09.2004, Topic 5.. Strafprozess, Criminal Proceedings -