Artikel 16 II 1 Grundgesetz:

"Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden."

Seit 2.12.2000 ist der neu eingefügte Absatz 2 in Kraft:

"Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."

Auf dieser Grundlage wurde nun die wohl erste Auslieferung eines Deutschen veranlasst. Konkret wurde hierzu das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen geschaffen - Vorschriften für die Europäische Union - in der Fassung des am 23.08.2004 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes. Kritisch hierzu Udo Vetter.

In diesem Zusammenhang wäre auch die Grundlage der Auslieferung des Australiers "BanDiDo" ("DrinkorDie") von Interesse.

Summary:

Links to the German laws about international extradition of Germans (G) - some international information via Transblawg. A similar questions seems to be tangented in the case of the suspected piracy ringleader "BanDiDo" ("DrinkorDie") - aktual info.



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