"Fereshta Ludin gibt auf." berichtet die Stuttgarter Zeitung in ihrer Printausgabe vom 09.10.2004 und vorübergehend auch online. Fereshta Ludin will danach gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts keine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Zwischenzeitlich kommentiert Dr. Rux aus verfassungsrechtlicher Sicht das Thema.
Zugleich hat Hessen zur Kopftuchproblematik weitergehend nachgelegt - nicht nur für Lehrer an Schulen, sondern offenbar auch für Beamte.
Mehr zur Kopftuchdebatte in Deutschland ... .
Summary: Further links to actual reports (G) about the discussion in Germany of which importance shall be attached to religious symbols, esp. islamic headgears/bandannas in public schools or administration.
simons, 11.10.2004, Topic 2. Meinungsfreiheit, Freedom of Speech -