Bei der imitierten Seite handelt es sich um ip & more.
Hierzu erfolgt nun auch ein lesenswerter Kommentar bei intern.de - besonders beachtenswert sind die Anmerkungen in den letzten Absätzen:
"Kurz: Die Klage ist unbegründet, weil kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt.
Dem wird zwar jeder Designer widersprechen, der Tage und Wochen damit verbracht hat, ein Design zu bearbeiten, das in jedem Browser zu einer ansprechenden Darstellung führt. Und dieser Einspruch würde vom Gericht vermutlich auch berücksichtigt, sofern er sich auf den dabei bearbeiteten Code bezieht und sich nicht auf das äußere Erscheinungsbild beschränkt, wie es von einem Browser oder Drucker schließlich erzeugt wird.
Denn der zugrunde liegende Code, der HTML-Quelltext und auch die verwendeten CSS-Anweisungen können die notwendige Schöpfungshöhe erreichen. Man darf eben nur nicht zulassen, dass diese "Werke" von der gerichtlichen Beurteilung ausgeschlossen werden."
Das dürfte einiges relativieren.
Summary: Addition to "Plag and Play II" and "Plag and Play?".
simons, 15.10.2004, Topic 3.. Copyright at Court -