Das Haus des Dokumentarfilms (Europäisches Medienforum Stuttgart) veranstaltete gestern eine Tagung zum Thema Urheberrecht und Urheberschutz.

Obwohl die Vorträge für Filmschaffende gedacht waren, boten Sie in erster Linie einen rechtlichen Überblick zur Abgrenzung von bloßen Ideen zu geschützten Werken, und über die daraus folgenden rechtlichen Konsequenzen. Prof. Dr. Thomas Hoeren gab einen ausgezeichneten Überblick über die Rechtslage, die Professor Dr. Norbert P. Flechsig in einen grundsätzlichen Rahmen von Nachahmungsfreiheit und Urheberschutz stellte. (Vor allem vermeintliche) "Plagiate" aus dem Film- und Fernsehbereich waren die konkreten weiteren Themen.

Die Details dieser Veranstaltung kann und möchte ich hier nicht ausbreiten, aber ein Resümee ziehen: Unter dem Strich verblieb zwar eine zentrale Frage ungelöst - wie eine urheberrechtlich (noch) nicht geschützte Idee geschützt werden kann. Doch war die Aufklärung über die Rechtslage und ihre Hintergründe gleichwohl auch für die Praxis hilfreich.

Mir erschloss sich hieraus vor allem die konkrete Argumentationslinie der umstrittenen Entscheidung des OLG Hamm vom 24.08.2004 - 4 U 51/04 - und einmal mehr die Erkenntnis, dass damit nur die konkreten Fragestellungen dieses Einzelfalls behandelt wurden, und damit keine generelle "Lizenz zum Websiteklau" begründet wurde.

Summary: Short report about a conference about film platiatism in Stuttgart (Germany), and a link to <a href="Summary: Addition to these earlier reports.



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