Soeben hat die 38. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart im Strafverfahren gegen Alvar Freude das Urteil des Amtsgerichts Stuttgart aufgehoben und Alvar Freude in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Im Hauptanklagepunkt sah das Gericht zwar den Tatbestand der Beihilfe zur Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 Strafgesetzbuch) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) formal erfüllt, jedoch zugleich die "Sozialadäquanzklausel", § 86b III StGB, als gegeben an:

Danach entfällt der Tatbestand, "wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."

Das Gericht ließ sich davon überzeugen, dass mit dem Projekt odem.org genau diese Zielsetzung beabsichtigt und umgesetzt wird. Es sah dementsprechend in der mündlichen Begründung des Urteils die Einbettung der streitgegenständlichen Links in die kritische Auseinandersetzung um die Sperrverfügungen der Bezirksregierung Düsseldorf im konkreten Fall als nicht strafbar an, vielmehr hier als zulässigen, wenn nicht sogar gebotenen Bestandteil einer offenen Diskussion über die Beschränkung von Informationsmöglichkeiten, die dem Internet immanent seien.

Das Projekt "Freedom Fone" wurde gleichfalls in diesen Zusammenhang gestellt und unter den konkreten Umständen als offensichtliche (und nicht strafbare) Satire gewertet.

Im einzelnen und differenziert berichtet hier der Verteidiger von Alvar Freude, RA Stadler, zugleich mit weiteren Links zur Verfahrensberichterstattung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, jedoch nur noch mit der Revision, also beschränkt auf Rechtsfragen, nicht dagegen hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts angreifbar. Ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren vor diesem Hintergrund weiter verfolgen wird, ist derzeit offen - sie wird zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, mit der allerdings erst in einigen Wochen zu rechnen ist.



Alvar Freude (r.) mit RA Stadler vor dem Verfahren in erster Instanz - zugleich mit Links zur Berichterstattung hierüber
(Foto: Simon).

Summary:

Links and report about the trial against internet activist Alvar Freude, fighting for freedom of information, i.e. for free links and against censorship - the bill of indictment blamed "Dissemination of Means of Propaganda of Unconstitutional Organizations" and "Agitation of the People" by disseminating incited hatred. He has been acquitted today after conviction at first instance.


Zwischenzeitlich geht allerdings die Bestätigung der Sperrungsverfügungen weiter ... [via Advoblawg]



  

Über Wissen und seine Verwertung, Entwicklung und Blockade, Macht und Ohnmacht: Internationales Symposion für Informationsrecht, am 15. und 16.06.2005 in Wien:

"In mehreren Panels werden die fortschreitende Digitalisierung unserer Welt, die dadurch eröffnete Möglichkeit einer restriktiven Handhabung des Zugangs zu elektronisch verfügbaren Daten und Informationen und die Rolle des Staates als Garant der Informationsfreiheit des Einzelnen thematisiert. ..."

Themen und Programm sind sehr gut zusammengefasst bei futurezone.orf.at.



  

[updates 15.06.2005 und 25.04.2006:

Freispruch in Zweiter Instanz und nun Freispruch auch in Dritter Instanz (klicken Sie zum aktuellen Stand diesen Link!) -

der nachfolgende Bericht ist damit historisch.]

<a href="odem.org"target="_blank">"Sind Links auf unerwünschte Seiten (immer) strafbar? - oder kommt es auf den Kontext an?" fragt Alvar Freude rhetorisch, und gibt auf www.odem.org gleich seine Antworten.

Das Amtsgericht Stuttgart entschied heute über die Anklage der Staatsanwaltschaft, die seit über einem Jahr im Raum steht. Es ging im Kern um die Frage, ob Seiten, die den Nationalsozialismus verherrlichen und von der Sperrungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf erfasst werden, zur Dokumentation der Sperrungsproblematik verlinkt werden dürfen.

Im Ergebnis schloss sich das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, es handele sich in den hier konkreten Fällen um Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB). Hinreichende Rechtfertigung durch staatsbürgerliche Aufklärung, Kunst oder auch Meinungs- und Informations(zugangs)freiheit sehe es nicht.

Das Urteil lautet für zwei Einzeltaten auf eine Gesamtgeldstrafe von insgesamt 120 Tagessätzen zu je € 25,00. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig. Es ist vielmehr damit zu rechnen, dass Alvar Freude Rechtsmittel einlegen wird.


Berichte: Eine sehr gute Zusammenfassung sowohl des Verfahrens als auch der Hintergründe findet sich hier bei heute.t-online.de (Mario Sixtus). Ein erster Kommentar aus juristischer Sicht erfolgte von Karl Friedrich Lenz. Elfengleich kommentiert mit einem weitergehenden Ausblick. Und Freedom for Links wurde zum Thema wiederbelebt. Industrial Technology & Witchcraft - das Weblog von TextLab berichtet und weist auf Oliver Gassners Spekulationen bei TP hin.

[Unter den Pressevertretern waren für heise.de u.a. Herr Sixtus, der zum Thema schon einiges veröffentlichte, Oliver Gassner für die Frankfurter Rundschau und TP (s.o.) und auch die Stuttgarter Zeitung will wieder berichten ...]


In diesem Zusammenhang sollte man sich auch an Thomas Stricker (ETH Zürich) erinnern, der - freigesprochen in erster wie in zweiter Instanz - sein Eintreten für die Informationszugangsfreiheit gleichwohl mindestens mit einem Knick seiner akademische Laufbahn bezahlen musste: Er verlor eine Berufung als Professor an die Universität Dresden.


Die Sperrungsverfügungen der Bezirksregierung von Düsseldorf waren hier bereits Thema, den "Weg in die Netzzensur" kommentierte Monika Grosche bereits in der taz vom 13.2.03. Ständig verfolgte das Thema Maximilian Dornseif in seinem Blog dislexia, der jedoch nur noch eingeschränkt zur Verfügung steht, z.B. via Google Suche.


Summary:

Links and report about the trial against internet activist Alvar Freude, fighting for freedom of information, i.e. for free links and against censorship - the bill of indictment blamed "Dissemination of Means of Propaganda of Unconstitutional Organizations" and "Agitation of the People" by disseminating incited hatred. He was convicted at first instance.