Aktualisierte Berichterstattung bei onlinejournalismus.de (mit weiteren Links) über den Fall Stricker (Vorgeschichte), - via Handakte WebLAWg: "CH: Verlinken bleibt frei".

Summary: Further links to reports about acquittals of Thomas Stricker, an ancient assistent professor at ETH, Zurich, who linked on an anti-rassistic site, which itself contained censored links ... (G).



  

... sind Gegenstand dieses Berichts bei Golem.de und auch bei der betroffenen Website ODEM - Plattform für Online-Demonstrationen und Grundrechte im Internet.

[via Vertretbar.de; inzwischen berichtet hierüber auch heise.de]

Summary: Link to a report about prosecution of an internet activist, who declared as satiric idea to read sites, which are forbidden to link at the phone instead (G) (earlier report about the concret legal questions here at blat.antville.org.



  

Freispruch auch im Berufungsverfahren mit bitterem Nachgeschmack:

"... Für den Angeschuldigten hatte das Verfahren, das sich nun über mehr als dreieinhalb Jahre hingezogen hat, berufliche Konsequenzen. Eine Stelle als Professor an der Technischen Uni in Dresden, für die Stricker bereits gewählt worden war, konnte er wegen des ausstehenden Urteils nicht antreten."

Zur Entscheidung erster Instanz: blat.antville: Simon's Blawg: Klartext.

Kommentar:

Ein Vorkämpfer in Sachen Informationsfreiheit? Oder Wegbereiter für die indirekte Verbreitung krimineller Inhalte? Ein altes Spannungsfeld, das der aufgeklärte Bürger für ein eigenes Urteil wohl in ersterem Sinne verstanden wissen will.

Ein weiteres Beispiel indirekter Folgen von Strafverfahren, wie sie immer wieder beklagt werden und wurden ...

Summary: Link to reports about acquittals of Thomas Stricker, an assistent professor at ETH, Zurich, who linked on an anti-rassistic site, which itself contained censored links ... (G).