heise fasst die Beanstandung und die Stellungnahme von Florian Rötzer zu diesem Artikel zusammen.

Das beanstandete Photo ist allerdings in der Tat nichts für schwache Nerven (!) und lässt sicher niemanden unberührt.

Kommentar:

Unnötige Gewaltdarstellung oder grausame Wahrheit?

Summary: FSM (German Voluntary Control of Media) animadverted the online-magazin Telepolis for the cruel photo of a boy killed by a head-shot in war against Iraq, mentioned above - the author tries to legitimate.



  

Pressefreiheit live:

Peter Arnett fiel in Ungnade und ist doch schon wieder in Diensten beim Daily Mirror.

Der zweite Reporter nach hier bei Reporters sans Frontières.

Summary: Links to reports about reporters - not only the common ones.



  

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.03.2003 (1 BvR 330/96 und 1 BvR 348/99), welche die Frage der Zulässigkeit solcher Maßnahmen gegenüber Journalisten behandelt, wird vielfältig kommentiert.

In diesem Zusammenhang sollte aber nicht nur die Rechtsfrage gegenüber Journalisten zur Debatte stehen, sondern die Praxis schlechthin. Hierzu hat Prof. Dr. Otto Backes, Universität Bielefeld, einen Forschungsbericht (pdf, Kurzform 8 Seiten mit den wesentlichen Erkenntnissen ab Seite 3, Ziffer 4.) vorgelegt, der zwar nicht repräsentativ sein soll, in jedem Fall jedoch außerordentlich aufschlußreich erscheint - und nachdenklich stimmt.

(Zum Thema gehört ferner auch die Frage der Verwertbarkeit zufällig abgehörter Gespräche, über die hier anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs berichtet wird.)

Summary: Link to a judgement of the German Federal Constitutional Court concerning requirements for trace-putting of journalists' phones and a research paper about this subject in general practice (in German).