"Verstehe das Gesetz nicht so, als sei sein Verfasser der größte Depp in Deutschland! Sondern lies, welche wertvollen Hinweise es enthält"
... ist offenbar eine ungeschriebene juristische Auslegungsmaxime, wie Prof. Dr. Dr. Jörg Berkemann unter dem Titel "Freie Rechtsprechung für freie Bürger?!" (JurPC Web-Dok. 354/2002, Absatz 86) augenzwinkernd ausführt - und im Ergebnis erwartet, dass die unentgeltliche Veröffentlichung höchstrichterlicher Entscheidungen durch die Bundesgerichte im Internet ihre Verbreitung und Fortsetzung findet. Lesenswert für alle, die vielfache Anregungen in einer tiefgreifenden, bisweilen akademischen Behandlung dieses Themas suchen.
Für alle anderen der zusammenfassende Hinweis, dass nach § 5 I UrhG
"Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze" keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Sie dürfen sogar ausdrücklich von den Behörden und Gerichten unentgeltlich veröffentlicht werden. Und wer zitieren möchte, darf das natürlich auch.
Aber: Bearbeitungen von Gesetzestexten, die in (privaten) Datenbanken vorgehalten werden, können dagegen geschützt sein - dazu dieses Urteil des Landgerichts München I (bei jurpc)). Instruktiv zum Thema auch der hier bei Handakte WebLAWg geschilderte Fall.
simons, 19.11.2002, Topic 3. Copyright, Urheberrecht -
... die Hoffnung ist grün, aber rot sind die Rosen, wenn sie da blüh'n" (frei nach Herrmann Löns) ...
Das beschreibt wahrscheinlich den Seelenzustand derjenigen, die die Hoffnung auf möglichst uneingeschränkte Informationsfreiheit im Netz und über das Netz nicht aufgeben möchten: Einen lohnenden Zwischenbericht zur aktuellen Debatte im Bundestag, finden Sie bei über diesen Link bei heise.de.
Die rechtzeitige Umsetzung der EG-Urheberrechtsrichtlinie bis zum Jahresende erscheint danach gescheitert - die Grundsatzdebatte für die "globale Informationsgesellschaft" läuft weiter - dafür wird man nicht umhinkommen, mehr als 30 Minuten zu investieren.
Es bleibt zu hoffen, dass die Auseinandersetzungen im Details nicht den Blick auf die Grundfragen verdecken werden: Letztlich sollte es immer noch um eine angemessene Balance gehen zwischen denjenigen, die Rechte an Informationen zur Verwertung und denjenigen, die weitgehend freien Informationszugang reklamieren - als Grundlage der Chancengleichheit menschlichen Zusammenlebens (vgl. dazu aktuell diesen kritischen Konferenzbericht). Und das Ganze unter Berücksichtigung der Besonderheiten des "neuen Mediums" Internet.
Die Sache ist komplex, aber deshalb nicht unlösbar.
Viele Gedanken und Anregungen zu dieser Frage finden sich in konzentrierter Darstellung diesem Werk/Konferenzbericht der Heinrich Böll Stiftung ...
simons, 15.11.2002, Topic 3. Copyright, Urheberrecht -
Links zu den Grundlagen - für alle, die sich mit den echten Quellen des aktuellen Urheberrechts auseinandersetzen wollen:
WIPO Urheberrechtsvertrag und WIPO Vertrag über die Leistungen der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller
je mit weitergehenden Infos zum Ratifikationsstand
und vielen weiterführenden Links zu den wesentlichen Konventionen und Verträgen zum internationalen Immaterialgüterrecht.
simons, 15.11.2002, Topic 3. Copyright, Urheberrecht -