hier ein Blick ins Inhaltsverzeichnis, von Prof. Dr. Volker Rieble (München).

Carsten Rees meint in dieser Besprechung: "Sollten Sie das Buch kaufen wollen, greifen Sie schnell zu – nur bereits aufgebundene Exemplare sind noch beim Verlag erhältlich. Zwei Jura-Professoren, denen Rieble einige Seiten wegen ihrer „Zitierpraxis“ widmet, haben beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen das Buch erwirkt.". Rieble ließ sich offenbar nicht auf langwierige Rechtsstreitigkeiten ein, das Werk wird deshalb schlicht nicht neu aufgelegt (und Amazon listet es seither nicht mehr).

Dabei ist es ungemein aufschlussreich, auch und gerade weil die Plagiatsvarianten im Einzelnen dargestellt, und an konkreten Beispielen fest- und anschaulich gemacht werden. Ich hatte das Buch zufällig drei Wochen "vor Guttenberg" bestellt und die 110 Seiten mit Erstaunen und teils auch mit Vergnügen gelesen. Manche Textstelle erscheint als Vorwegnahme der aktuellen Diskussion...

Zur weiteren Besprechung (Frühjahr 2010) auf Zeit.de.



  

Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hof im Ermittlungsverfahren - Pressemitteilung 14/11 vom 23. November 2011:

"Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hof gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg ist abgeschlossen. Ihm lag die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz durch die Übernahme fremder Textpassagen in seine Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ zur Last. Nach vorheriger Zustimmung durch das Amtsgericht Hof wurde nun das Verfahren nach Zahlung einer Geldauflage von 20.000,00 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe durch die Staatsanwaltschaft Hof gemäß § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es deshalb nicht. ..."

Juristisch interessant ist neben dem eigentlichen Ergebnis vor allem die weitere Begründung (Link).



  

"Keine Urheberrechtsverletzung durch Bildersuche bei Google" überschreibt der Bundesgerichtshof etwas undifferenziert die zusammenfassende Pressemitteilung zum Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – "Vorschaubilder".

Erste Besprechungen u.a. bei und via Spiegel online.de.