Folgt man allein der Spiegel-Meldung: "Ikea muss Wowereit Schadenersatz zahlen", könnte man meinen, das schwedische Gericht habe verkannt, dass es zum Urheberrechtsschutz nach allgemeiner Meinung einer gewissen Schöpfungshöhe eines Werkes bedarf, die der Halbsatz "... und das ist gut so" sicher nicht aufweist. Und auch beim <a href="Tagesspiegel (30 Tage kostenfrei) selbst bleibt die genaue Urteilsgrundlage unklar.

Liest man indessen rfp bei Le Monde ("On ne plaisante pas avec l'homosexualité du maire de Berlin"), wird klar, dass nicht das Urheberrecht, sondern die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die ungenehmigte Verwendung der Stimme Wowereits Grundlage des Urteils war, das dann wohl nicht zu beanstanden ist.



  

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