Über einen Rechtsstreit, den der Württembergische Fußballverband (WFV) gegen den Betreiber der Seite Hartplatzhelden.de, Oliver Fritsch, vor einer Kammer für Handelssachen beim Landgericht Stuttgart anhängig gemacht hat, berichtet die Stuttgarter Zeitung (Tobias Schall) heute in ihrer Printausgabe unter dieser Überschrift.

Es geht insbesondere um die spannende Grundsatzfrage, wem potentielle Verwertungsrechte an unterklassigen Spielen zustehen. Die Parteien wittern wohl einen riesigen Markt mit Millionen Amateurfußballern ...

Die mündliche Verhandlung steht offenbar noch aus. Damit ist auch noch nicht absehbar, wann das Gericht entscheiden wird.



  

"Der Deutsche Bundestag hat am 29.6.2006 die Änderung des Urheberrechtsgesetzes bezüglich des Folgerechts (§ 26 UrhG) beschlossen. Dabei folgte das Plenum der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Dr. 16/2019) und legte den Schwellenwert auf 400 EUR fest, ab dem eine Folgerechtspflichtigkeit von Kunsthändlern und Versteigerern zugunsten der Urheber von Werken der Bildenden Künste entsteht. ...

[Außerdem] beschloss der Bundestag eine Verlängerung der Befristung des § 52 a UrhG, wodurch es Bildungseinrichtungen möglich ist, Teile von Werken oder Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge in Zeitschriften einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für Unterrichts- oder Forschungszwecke gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung zugänglich zu machen."

Quelle: Urheberrecht.org (Institut für Urheber- und Medienrecht).