Pressemitteilung mit Urteilsgründen vom 15.02.2005, 34 S. (pdf).

Das Drama um die Rettung von Jakob von Metzler wird minutiös dargestellt - ein Polizeibericht, der an einen Kriminalroman erinnerte, wäre das Geschehen nicht bittere Wirklichkeit. Anschließend folgt die ebenso schwierige wie umfängliche und umstrittene rechtliche Würdigung.



  

ist die Überschrift zu § 132a StGB, dessen Absatz 1 Nr. 1 Grundlage für einen Strafbefehl des Amtsgerichts Heidelberg gegen Gunther von Hagens sein dürfte.

Der Umfang der Geldstrafe deutet entweder auf ein außerordentlich hohes Strafmaß an Tagessätzen oder auf eine außerordentlich "günstige", womöglich sogar nur geschätzte Einkommenslage des Beschuldigten hin. Das letzte Wort ist hier sicher noch nicht gesprochen ...

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[Dank an RL]



  

"Agda Kjerulf wird beschuldigt, ihren Mann, einen erfolglosen Maler, ermordet zu haben. Ihr Verteidiger scheut keine Mühen, um ihre Unschuld zu beweisen. Das Publikum übernimmt die Rolle der Geschworenen. Im Gerichtsaal nimmt es an der Hauptverhandlung mit den Plädoyers des Staatsanwaltes und des Verteidigers teil. Durch seine Abstimmung greift es in das Geschehen ein."

Die Theatergruppe der renommierten Hochschule der Medien, Stuttgart, führt am 9., 10. und 11. Januar 2005 das Stück "Hokuspokus" von Curt Goetz auf.

Vorstellungen am 9. Januar 2005, 17 Uhr und am 10. und 11. Januar 2005, 20 Uhr; Karten kosten 6 und 4 Euro. Der Vorverkauf beginnt ab 15.12.2004. Die Vorstellungen finden im Raum HardCut in der Nobelstraße 10, Stuttgart-Vaihingen, statt.