Um den Belastungen zu entgehen, die durch die nun schon mehr als zweijährige Strafverfolgung an ihr und ihrem Unternehmen nagen, möchte Martha Stewart die insgesamt fünf Monate Freiheitsstrafe alsbald antreten, um dann im Frühjahr kommenden Jahres wieder frei zu sein. Das kündigte sie nun in einer ausführlichen Pressekonferenz an. (Transskript, pdf, 17 S.).

Die Urteile sind zwar nicht rechtskräftig, die Berufungsverhandlungen aber wohl erst weit im kommenden Jahr zu erwarten. Über diesen ungewöhnlichen Schritt berichtet hier The New York Times:

"Saying she wished to "put this nightmare behind me," Martha Stewart said yesterday that she wanted to enter a federal prison as soon as possible to begin serving her five-month sentence, without waiting to see whether an appeals court would overturn her conviction on conspiracy and other charges earlier this year."

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Ob und wie das realisiert wird und werden kann, war bislang den Medien nicht zu entnehmen. Offenbar soll die Haft nun am 8. Oktober 2004 angetreten werden.

In Deutschland wäre der Antritt einer Strafhaft vor Rechtskraft eines Urteils übrigens nicht denkbar. Wer einen solchen Schlussstrich ziehen wollte, müsste auf Rechtsmittel verzichten und dazu noch ggf. die Staatsanwaltschaft zu einem Rechtsmittelverzicht bewegen.

Und im Anschluss daran ließen sich einige Gedankenspiele vollführen: Was würde folgen, wenn die Entscheidungen erster Instanz in der Berufung aufgehoben werden - hätte Martha Stewart dann vielleicht sogar Anspruch auf Haftentschädigung - oder müsste sie umgekehrt gar noch für das ungerechtfertigte "lodging" bezahlen? ;-)

Summary: Links to new developments of the Martha Stewart Trials: See her press conference and the report of the NYT above.

[Earlier reports at Simon's Blawg]



  

Artikel 16 II 1 Grundgesetz:

"Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden."

Seit 2.12.2000 ist der neu eingefügte Absatz 2 in Kraft:

"Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."

Auf dieser Grundlage wurde nun die wohl erste Auslieferung eines Deutschen veranlasst. Konkret wurde hierzu das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen geschaffen - Vorschriften für die Europäische Union - in der Fassung des am 23.08.2004 in Kraft getretenen Änderungsgesetzes. Kritisch hierzu Udo Vetter.

In diesem Zusammenhang wäre auch die Grundlage der Auslieferung des Australiers "BanDiDo" ("DrinkorDie") von Interesse.

Summary:

Links to the German laws about international extradition of Germans (G) - some international information via Transblawg. A similar questions seems to be tangented in the case of the suspected piracy ringleader "BanDiDo" ("DrinkorDie") - aktual info.



  

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