So ist heute ein Artikel in der Printausgabe der Stuttgarter Zeitung (Andreas Müller) überschrieben, der sich mit der Frage der korrekten Wiedergabe der Verfahrenslage in der sogenannten "Ticket-Affäre" beschäftigt, mit der das OLG Karlsruhe auf diese Vorwürfe reagiert und die es in sich hat:

"... Die Forderungen der Claassen-Anwälte: das OLG solle seine Angaben gegenüber sämtlichen Adressaten der Pressemitteilung richtig stellen und sich verpflichten, sie nicht zu wiederholen. ..."

In seinem Antwortschreiben wies OLG Präsident Münchbach die Vorwürfe nach dem Bericht zurück: Für Unterlassungserklärungen und Richtigstellungen gebe es keinen Anlass. Weder in der Überschrift noch im Text enthalte die Pressemitteilung falsche oder sinnentstellende Angaben. Die StZ zitiert ihn weiter:

"Wie schnell bei der Zusammenfassung gerichtlicher Entscheidungen etwas schief gehe, zeige "exemplarisch gerade die Pressemitteilung der EnBW" um nämlichen Beschluss. Darin hieße es, das Oberlandesgericht habe der Auffassung des Landgerichts, wonach die Einladung von Landesministern zu WM-Spielen rechtlich zulässig war, "ausdrücklich nicht widersprochen". Diese Behauptung sei "grob unrichtig ... . Sie verfälscht Wortlaut und Inhalt der Senatsentscheidung bewusst oder aus Unkenntnis." In der Sache habe das Gericht nämlich gar nicht Stellung genommen, auch wenn dies Claassens "Wunschvorstellung" sein möge. Wegen der geringen Relevanz der Angelegenheit verzichte er darauf, "meinerseits eine Richtigstellung seitens der EnBW zu verlangen" ..."



  

"Im Oktober 1987 wird in Miami die deutsche Touristin Kersten Kischnick erschossen. Ihr Freund Dieter Riechmann wird verhaftet, obwohl er beharrlich seine Unschuld beteuert und von einem Überfall spricht. Die Ermittler haben weder Tatzeugen, Tatwaffe noch einen Tatort. Trotzdem wird Riechmann 1988 in einem Indizienprozess wegen Mordes zum Tode verurteilt.

Seit 1997 durchforscht der Journalist und Dokumentarfilmer Peter F. Müller tausende Seiten von Prozess- und Ermittlungsakten, sucht Zeugen und lässt die forensischen Gutachten von unabhängigen Experten prüfen. Er kommt zu der Erkenntnis, dass Dieter Riechmann seine Freundin tatsächlich nicht ermordet haben kann. Ein ehemaliger Kronzeuge der Anklage hat zugegeben, dass seine damalige belastende Aussage von der Staatsanwaltschaft gekauft wurde ...

Dokumentarfilm, von Peter F. Müller, D 2004,

am 04.06.2007, 23.00 Uhr bei arte-TV.