Angesichts des Anknüpfungspunkts "Zoophilie" hat er dabei allerdings einen schweren Stand. Vor allem, weil es schwer fällt, bei der entscheidenden Frage zu differenzieren, was aber wiederum in der Natur der Sache selbst liegt: Die Frage einer angemessenen gesellschaftlichen Reaktion stellt sich immer an der Grenze moralisch verwerflichen zu strafrechtlich verurteilenswerten Verhaltens. Letztlich dürfte die Problematik tatsächlich (wie von Hassemer auch ausgeführt) auf die einer Positionierung zwischen Liberalismus auf der einen und Konservatismus auf der anderen hinauslaufen.
simons, 14.12.2012, Topic 5.. Strafrecht und Moral -